Ja, gerne!
Bußgelder und Geldauflagen können von Seiten der Justiz (Richter- und Staatsanwaltschaft) zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ausgesprochen werden.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die Einfluss auf die Vergabe von Bußgeldern oder Geldauflagen haben, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie auf unseren Verein, down-syndrom köln e.V., hinweisen.
Wir kümmern uns um die Belange von Menschen mit Down-Syndrom jeden Alters, stehen Eltern beratend zur Seite, versuchen Inklusion in jeder Lebenslage voranzubringen, organisieren Feste und Familienfreizeiten, sowie verschiedene Freizeitaktivitäten und ein monatliches Treffen für Familien.
Bitte sprechen Sie uns an, wir liefern Ihnen gerne alle nötigen Unterlagen.
weitere Infos erhalten sie bei unserem Schatzmeister, Achim Schmitz:
a.schmitz@down-syndrom-koeln.de
Herzlichen Dank!

