Befreiung von der Plakettenpflicht für PKWs in der Kölner Umweltzone
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ besitzen und mit sich führen oder mit denen Personen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände beziehungsweise Füße setzen unmittelbar an Schultern beziehungsweise Hüften an) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen gefahren werden

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Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

eine Informations-Broschüre des ADAC

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Elternbeitrag für Kindergarten oder Tagesmutter ermäßigt oder befreit – Köln-Pass für Kinder mit Frühförderung

Es gibt eine relativ neue Regelung für Kindergarten oder Tagesmütter.

Dieser muss beantragt werden.

Kinder die Leistungen der Frühförderung erhalten haben Anspruch auf einen Köln-Pass.

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kompetente Ansprechpartnerin bei Problemen mit der Schwerbehindertenstelle der Stadt Köln

„Leitung Klageverfahren Schwerbehindertenstelle und Elterngeldstelle / Beschwerdemanagement“

Frau Bojer

Tel.: 0221 221 30 784

Fax: 0221 221 30 789

Email: 02-6-40klageverfahren@stadt-koeln.de