Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein. Sie beteiligt die Eltern. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Juristische Grundlage für den Entscheidungsprozess ist das nordrhein-westfälische Schulgesetz und die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“.

Die vollständigen Texte des Schulgesetzes und der Verordnung finden Sie unter:

www.schulministerium.nrw.de

Inklusiver Unterricht an allgemein bildenden Schulen

Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können. Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Verein mittendrin e.V. hat eine Beratungsstelle eingerichtet.

mittendrin e.V.

Die Landesregierung möchte die Inklusion umsteuern und sie an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei soll die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Anstrengungen stehen. Zur Sicherung der Qualität des Unterrichts unter den Bedingungen schulischer Inklusion sollen verbindliche Qualitätsstandards gesetzt werden. Gleichzeitig soll eine durchgehende Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und dem Gemeinsamen Lernen geschaffen werden.
Weitere Informationen zur schulischen Inklusion finden Sie hier , zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung hier.

Quelle: www.mags.nrw/inklusionsportal…….

 

Unsere Ansprechpartner zum Thema Schule:

Kathrin Schultze-Gebhardt

Mobil: +49 177-6597765

k.schultze-gebhardt@down-syndrom-koeln.de


Achim Schmitz -Gremienmitglied im Ausschuss Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln-

Mobil: +49 163 7300002

a.schmitz@down-syndrom-koeln.de